CDU

Mein Brief aus Berlin (Nr. 290)

Fotograf: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)
17. 02.17
Fotograf: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

„Unser Reformvorschlag zum Wahlrecht ist fair“

Die Vergrößerung des Bundestages soll nach Ansicht der CDU/CSU verhindert werden. Dafür müssen Opposition und SPD allerdings mitmachen.

Der Bundestag wird nach der kommenden Wahl möglicherweise deutlich wachsen. Denn nach dem 2013 novellierten Wahlgesetz müssen Überhangmandate ausgeglichen werden. Laut Bundesinnenministerium könnte sich die Anzahl der Abgeordnetensitze um mehr als 30 erhöhen. „So wie es jetzt ist, ist es nur schwer vertretbar“, bemängelt deshalb auch Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert.

Im Kurzinterview erläutert Michael Grosse-Brömer, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Reformvorschlag der Union. Die Oppositionsparteien und die SPD müssten sich in dieser Frage endlich bewegen:

Frage: Die Situation beim Wahlrecht ist kompliziert. Ist eine Einigung zur Änderung des Wahlrechts noch in dieser Legislaturperiode möglich?

Grosse-Brömer: Das hoffen wir sehr. Unser Vorschlag, nicht alle Überhangmandate auszugleichen und die Zahl der Bundestagsabgeordneten bei 630 zu deckeln, ist fair und entspricht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Leider zeigen die Oppositionsparteien und auch die SPD bisher keine Bereitschaft, sich zu bewegen oder selbst einen verfassungsgemäßen Vorschlag zu machen.

Frage: Die Opposition kritisiert, dass durch den Unions-Vorschlag einer Deckelung bei 630 Abgeordneten vor allem die Unionsfraktion begünstige. Es entspreche nicht der personalisierten Verhältniswahl, es wären nicht mehr alle Stimmen gleich viel wert. Was setzen Sie dem entgegen?

Grosse-Brömer: Dieses Argument erstaunt mich, denn niemand kann die Ergebnisse der kommenden Bundestagswahlen voraussagen. In der Vergangenheit hatte mal die Union mehr Überhangmandate und mal die SPD wie 1998, 2002 und 2005. Laut Bundesverfassungsgericht sind auch jetzt noch bis zu 15 Überhangmandate ohne Ausgleich unbedenklich. Auch der Bundestagspräsident sieht das so, dessen Vorschlag wir uns ja angeschlossen haben. Wenn die Opposition das nicht akzeptiert, trägt sie die Verantwortung für eine mögliche Vergrößerung des Bundestages.

Frage: Wäre – langfristig gesehen – eine Reduzierung der Wahlkreise eine Lösung?

Grosse-Brömer: Das ginge ja mit einer Vergrößerung der Bundestagswahlkreise einher, die ich für problematisch halte. Denn dadurch würde die Bürgernähe der Politik beeinträchtigt. Damit die Abgeordneten engen und regelmäßigen Kontakt zu den Bürgern halten können, sollten die Wahlkreise einigermaßen überschaubar bleiben. Schon jetzt müssen viele Abgeordnete ein Gebiet betreuen, das drei Landkreise umfasst.

© CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Text leicht durch Herrn Grosse-Brömer (MdB) abgeändert. Original abrufbar unter diesem LINK.

Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung

Veränderungen von Krankheitsbildern in der Gesellschaft verlangen Anpassungen bei den Zielen der Gesundheitsversorgung. Insbesondere gewinnen Heil- und Hilfsmittel für die Gesundheitsversorgung zunehmend an Bedeutung. Deshalb haben die Abgeordneten im Deutschen Bundestag diese Woche eine Verbesserung der Heil– und Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Krankenversicherte beschlossen. Insbesondere wurden die Beratungs– und Informationsrechte der Versicherten über Leistungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten gestärkt. Denn in der Vergangenheit gab es im Hilfsmittelbereich immer wieder Qualitätsdefizite, weil unter anderem die Versicherten unzureichend über ihren Versorgungs-anspruch informiert worden sind. Dieses soll zukünftig besser werden, indem das Hilfsmittelverzeichnis kontinuierlich aktualisiert und Transparenz über das Hilfsmittelangebot geschaffen wird. Auch Aufklärung und Beratung werden im Sinne der Versicherten verbessert. Dadurch können wir ihren Anspruch auf Versorgung stärken und sie vor ungerechtfertigten Mehrkosten schützen.

Nachtragshaushalt 2016 sinnvoll nutzen

In zweiter und dritter Lesung verabschiedeten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche das Nachtragshaushaltsgesetz 2016. Damit schufen sie unter anderem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür, dass der Bund noch im Jahr 2016 zusätzliche 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen bereitstellen kann. Die konkreten Voraussetzungen für das neue Förderprogramm werden im Rahmen einer Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze geregelt. Dieses Vorhaben geht in dieser Sitzungswoche in die erste Lesung. Für uns von der Union ist klar, dass Länder und Kommunen endlich verantwortungsvoll und nachhaltig mit ihren eigenen Einnahmen planen. Denn der Bund zahlte 2016 bereits mehr als 95 Milliarden Euro an Länder und Kommunen. Ohne Eigenverantwortung kann man langfristig nicht erfolgreich wirtschaften. Während wir von der Union mit Steuermehreinnahmen nachhaltig die Schuldenlast tilgen wollten, sieht unser Koalitionspartner nur weitere Möglichkeiten zur finanziellen Umverteilung. In Krisensituation unterstützt der Bund die Länder verlässlich. Das sollte aber kein Dauerzustand werden.

MGB trifft …

… die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den künftigen Bundespräsidenten Dr. Frank Walter Steinmeier nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Auch die parlamentarischen Geschäftsführerinnen der SPD (Christine Lambrecht), der Grünen (Britta Haßelmann) waren mit von der Partie. Ein gelungener Abend.