CDU

Mein Brief aus Berlin (Nr. 295)

Fotograf: Tobias Koch img MGB traf EU-Kommissar Günther Oettinger am 17.05.2017 in Berlin
19. 05.17
Fotograf: Tobias Koch

Sicherer wohnen, wo die Union regiert

Die Union hat diese Woche im Bundestag den Schutz gegen Wohnungseinbruchdiebstahl erhöht, nachdem der Koalitionspartner sich lange dagegen gesperrt hat. Bei dem Thema Innere Sicherheit ist die SPD wie immer schwach aufgestellt und hat auch dafür bei den vergangenen Landtagswahlen die Quittung bekommen.

Zu Recht wurde in Nordrhein-Westfalen der schlechteste Innenminister Deutschlands abgewählt und der CDU das Vertrauen für die Lösung der drängenden Probleme bei der Inneren Sicherheit ausgesprochen. Denn in keinem anderen Flächenland ist die Aufklärungsquote von Straftaten so gering und die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden mehr als ein Drittel aller Einbrüche in ganz Deutschland begangen. Darüber hinaus ist beispielsweise in Köln die Anzahl der Wohnungseinbrüche im Durchschnitt etwa fünfmal so hoch wie in München.

Diese Fakten machen deutlich, dass gute Sicherheitspolitik auch vieles bewirken kann. Bei dem Thema Einbruchsdiebstahl soll dem länderabhängigen Sicherheitsunterschied durch die neue Änderung der Bundesgesetze entgegnet werden. Erstens wird das Strafgesetzbuch geändert. Dort soll künftig der Wohnungseinbruchdiebstahl mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden und wird somit als Verbrechen eingestuft. Die höhere Strafandrohung soll dabei nicht nur der Abschreckung dienen, sondern die Ermittlungsarbeit verbessern und auch der hohen Zahl von Verfahrenseinstellungen entgegenwirken. Denn nur drei Prozent der überführten Täter werden auch wirklich verurteilt.

Wir wollen durch unser Gesetz die Aufklärungsquote bei der Einbruchskriminalität von gerade einmal 17 Prozent erhöhen durch eine Änderung der Strafprozessordnung. Dazu wird der Wohnungseinbruch in den Straftatenkatalog aufgenommen, bei denen nach richterlichem Beschluss die Polizei Verbindungsdaten von Tatverdächtigen auswerten kann. Damit soll den immer professioneller agierenden Einbrecherbanden besser auf die Spur gekommen werden.

Durch dieses Maßnahmenpaket ergänzen wir den verbesserten Einbruchsschutz, den wir auch finanziell fördern durch KfW-Kredite. Denn für die Opfer ist der Einbruch in ihre Wohnung ein traumatisches Erlebnis. Davor werden die Bürger nun besser geschützt und die Täter angemessen hart bestraft. Die Union ist somit ein Garant für Innere Sicherheit.

 

Besserer Schutz gegen Hasskommentare

In dieser Woche wurde im Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erstmal beraten. Das Gesetz soll ermöglichen, dass offensichtlich strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken, wie zum Beispiel Hasskommentare, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht werden müssen.

Zusätzlich soll ein besseres Beschwerdemanagement geschaffen werden, indem die Anbieter sozialer Netzwerke über den Umgang mit Beschwerden berichten müssen. Wenn sie dies unterlassen, drohen den Unternehmen Geldbußen. Zudem erhalten Opfer von Persönlichkeitsverletzungen einen Anspruch gegen den Betreiber auf Auskunft über den Täter. Der Gesetzentwurf wird auch innerhalb der CDU/CSU intensiv diskutiert wegen der notwendigen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit im Netz und Schutz des Persönlichkeitsrechts.

Jedoch sind offensichtlich strafbare Inhalte nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und sollten schnell gelöscht werden. Nur so wird das Persönlichkeitsrecht der Opfer von Hasskommentaren effektiv geschützt. Denn rein verachtende Äußerungen im Netz sollen nicht ihre herabwürdigende Wirkung entfalten können, indem sie über einen längeren Zeitraum für Millionen von Internetnutzern einsehbar sind. Die Diskussion dazu wird parlamentarisch weitergehen.

Ausreisepflicht konsequenter durchsetzen

Auf Initiative der CDU/CSU verabschiedeten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag in der aktuellen Sitzungswoche das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Hiervon sind mehr als 200.000 Ausländer betroffen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Mit dem Gesetz soll künftig die Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige erweitert werden, wenn von diesen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial ausgeht. Um ein solches Sicherheitsrisiko zu überprüfen, kann zukünftig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschützte Daten, wie beispielsweise medizinische Atteste, an die Sicherheitsbehörden übermitteln. Zudem sollen Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis räumlichen Einschränkungen unterzogen werden, sofern diese die Ausreise verweigern oder falsche Personalien angegeben haben.

Das neue Gesetz soll somit eine schnellere Rückführung von Ausreisepflichtigen ermöglichen und den Schutz vor möglichen Gefährdern gewährleisten. Dies konnte nun gegen den langen Widerstand der SPD umgesetzt werden. Die Union leistet damit einen Beitrag, um weitere Terroranschläge durch Ausreisepflichtige Ausländer, wie in Berlin und Ansbach, zu verhindern.

 

MGB trifft…

… Günther Oettinger, den EU-Kommissar für Haushalt und Personal. Sie tauschten sich im persönlichen Gespräch über die aktuellen Geschehnisse auf europäischer Ebene aus. Herr Oettinger und MGB unterhielten sich über den Brexit und wie sich dieser auf den EU-Haushalt auswirken könnte. Ebenso besprachen sie die Situation nach der Präsidentenwahl in Frankreich. Dazu vertreten beide Unionspolitiker die Auffassung: nur mit einem starken deutsch-französischen Tandem wird es gelingen, die Europäische Union zu reformieren und voranzubringen.

 

Terminauswahl

21.-23.05.2017

Große Fraktionsvorsitzendenkonferenz in München

24.05.2017

Arbeitsfrühstück im Bundeskanzleramt in Berlin

29.05.2017

Hauptstadtempfang der Deutschen Bundesbank in Berlin

30.05.2017

Frühlingsempfang der Jungen Union Deutschlands in Berlin

31.05.2017

CDU/CSU-Fraktionskongress „Landwirtschaft im Brennpunkt“ in Berlin

01.06.2017

Empfang einer Besuchergruppe aus dem Wahlkreis in Berlin