CDU

Brief aus Berlin – Ausgabe 24

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27. 01.23

Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Woche hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den Jahreswirtschaftsbericht vorgestellt. Darin wird deutlich: die wirtschaftliche Lage in unserem Land ist angespannt. Viele Unternehmen und Betriebe stecken in der Kostenfalle, die Inflation belastet die Wertschöpfungsketten, die Konsumlaune ist schlecht. Gleichzeitig wird unser Standort im internationalen Wettbewerb durchgereicht. Deutsche Spitzenunternehmen wie zum Beispiel BASF, Bayer oder BioNTech schauen sich vermehrt im Ausland um und investieren dort. Die Ampel-Politik ist auf dem Weg, Deutschland vom Wachstumsmotor Europas zum Schlusslicht zu machen. Es braucht jetzt eine Politik, die es den Unternehmen möglich macht zu investieren und Ideen zu entfalten. Denn nur mit einer starken Wirtschaft können wir unseren Wohlstand in Deutschland erhalten und die vor uns liegenden Herausforderungen meistern. Um es mit Ludwig Erhard zu sagen: „Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts“.

Ihr Michael Grosse-Brömer

Besuch auf der Grünen Woche

Es ist wieder Grüne Woche. Noch bis zum 29. Januar findet die 87. Ausgabe der traditionellen Messe statt. Für den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses ist die Grüne Woche ein Pflichttermin. Deshalb hat MGB in dieser Woche erneut einen Rundgang über das Messegelände gemacht. Dabei besuchte er neben der Landjugend unter anderem auch den Deutschen Bauernverband, den Deutschen Jagdverband und auch den Deutschen Forstwirtschaftsrat. 

Die Internationale Grüne Woche Berlin zählt bundesweit zu den traditionsreichsten Messen. Gegründet 1926 in Berlin, ist sie einzigartig als internationale Leitmesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. Aussteller aus aller Welt präsentieren an zehn Veranstaltungstagen ein umfangreiches Produktangebot.

Oberschule Hollenstedt zu Gast im Bundestag

Wie der Arbeitsalltag eines Abgeordneten aussieht und welche Funktion die Ausschüsse im Deutschen Bundestag einnehmen, konnte Michael Grosse-Brömer in dieser Woche den Schülerinnen und Schülern der 10a der Oberschule Hollenstedt erklären. Die Klasse nutzte die Gelegenheit, den Bundestagsabgeordneten für den Landkreis Harburg eine Stunde lang zu interviewen und so wurde viel diskutiert und besprochen. Neben dem Gespräch mit Grosse-Brömer konnten die Schülerinnen und Schüler auch eine Plenardebatte im Bundestag verfolgen. Vielen Dank für den Besuch!

Bürgerstimme nicht entwerten

In dieser Woche hat die Ampel ihre Pläne zur Reform des Wahlrechts in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Vorschlag der Ampel: Mit dem Entwurf soll der Bundestag eine feste Größe von 598 Abgeordneten erhalten. Jeder Wähler soll zwei Stimmen haben, eine „Wahlkreisstimme“ für einen Direktkandidaten und eine „Hauptstimme“ für die Landesliste einer Partei. So weit so gut. Die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag orientiert sich dabei allein an den abgegebenen „Hauptstimmen“. Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Wenn in einem Bundesland mehr Direktmandate anfallen als einer Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, werden diese überhängenden Direktmandate „gekappt“. Mit anderen Worten: ein gewonnener Wahlkreis führt noch längst nicht dazu, dass man dann auch ein Mandat im Bundestag bekommt. Wenn nämlich eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würde („Überhangmandate“), dann gelten die Wahlkreisgewinner mit den wenigsten Stimmen als nicht gewählt. Das ist die Abkehr vom Mehrheitsprinzip der Demokratie und manche Wahlkreise werden so ganz ohne Abgeordneten in Berlin sein. Die Bürgerstimme wird also entwertet.

Da die Ampel unseren Vorschlag für ein echtes Zwei-Stimmen-Wahlrecht abgelehnt hat, schlagen wir fünf Punkte für einen möglichen Kompromiss vor:

  1. Die Anzahl der Wahlkreise wird auf 270 reduziert.
  2. Die Regelgröße für Listenmandate wird auf 320 erhöht.
  3. Die Anzahl der unausgeglichenen Überhangmandate wird auf die verfassungsrechtlich zulässige Anzahl erhöht.
  4. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland werden wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet.
  5. Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.

Mit unseren Vorschlägen erhalten wir den Wert der Bürgerstimme und stellen sicher, dass jeder Wahlkreis und damit jeder Bürger weiterhin einen Wahlkreisabgeordneten in Berlin hat. Der Deutsche Bundestag würde dennoch deutlich verkleinert und auf rund 600 Mandate reduziert werden.