Im Dienstgebäude der Polizeiinspektion (PI) Harburg in Buchholz trafen sich jetzt der Leiter der PI, Kriminaldirektor Thomas Meyn und der Bundestagsabgeordnete Michael Grosse-Brömer zu einem informellen Austausch. Die PI Harburg ist mit einer Fläche vom 1.244 Quadratkilometern Fläche, vier Autobahnen und über 256.000 Einwohnern eine der größten im Gebiet der Polizeidirektion Lüneburg. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben der örtlichen Polizei.
Thomas Meyn, der seit neun Monaten in Buchholz als Leiter der PI tätig ist, führte den Bundestagsabgeordneten durch das Dienststellengebäude und informierte im Anschluss über die Arbeit der Polizei vor Ort. Ein Tätigkeitsschwerpunkt im Landkreis Harburg stellen Eigentumsdelikte dar. „Die während der Coronapandemie rückläufigen Einbruchszahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Landkreis sich leider auch künftig bei Einbrechern großer Beliebtheit erfreuen wird.“ erläutert Thomas Meyn. „Ein Grund hierfür ist das dichte Netz an Autobahnen und die dadurch vorhandenen Fluchtmöglichkeiten.“ „Durch die länderübergreifenden Zusammenarbeit und entsprechenden Schwerpunktkontrollen ist der Fahndungsdruck allerdings entsprechend hoch“, betont Meyn.
Zugenommen haben während der Pandemie die Delikte im Bereich der Internetkriminalität. Diesem Anstieg begegnet die Polizei durch gut ausgebildete Spezialisten und vernetzte Präventionsteams. Aus der Praxis berichtete Kriminalhauptkommissarin Lydia Freienberg über die Arbeit des Jugend-Präventionsteams.
Lydia Freienberg klärt Eltern, Kinder und Jugendliche über die Gefahren im Internet und den sozialen Netzwerken auf und sensibilisiert beim Umgang mit persönlichen Daten. Insbesondere Straftaten aus dem Bereich Cybergrooming werden oftmals erst sehr spät erkannt, daher ist hier eine präventive Aufklärung besonders wichtig.
Unter Cybergromming versteht man das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Hierbei geben sich erwachsene Straftäter als Kinder / Jugendliche aus und versuchen in dieser Rolle, Minderjährige zu manipulieren. Cybergrooming ist eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches.
Michael Grosse-Brömer abschließend zu seinem Besuchstermin: „Der Einblick in die tägliche Polizeiarbeit war beeindruckend. Unsere Polizei ist gut aufgestellt und verdient Respekt für ihre wichtige Arbeit!“