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Brief aus Berlin – Ausgabe 54

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07. 05.20
Foto: Tobias Koch

Liebe Leserinnen und Leser,

während in den vorangegangenen Wochen noch umfassende Beschränkungen galten, sind in dieser Woche auf Grund der reduzierten Infektionszahlen weitere Lockerungen auch in Niedersachsen angelaufen. Nachdem unter anderem Teile des Einzelhandels den Betrieb bereits wieder aufnehmen durften, haben jetzt auch Frisöre wieder geöffnet, von deren Handwerk auch ich in dieser Woche profitieren durfte. Mir ersparte das meine Frisur von 1979 und dem Hospiz in Buchholz brachte es eine Spende, für die der Termin bei der Haarschneiderei in Tostedt ersteigert werden konnte.

Die Landesregierung in Niedersachsen hat darüber hinaus in dieser Woche ihren Stufenplan vorgestellt, mit dem ein niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona beschritten werden soll. Dieser Stufenplan sieht auch eine schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Tourismus vor. Ein wichtiges Signal an die Betriebe und Beschäftigten. Bereits ab nächstem Montag ist ein Gaststättenbesuch in unserem Bundesland möglich, allerdings nur im Rahmen der allgemein geltenden Regelungen zu Abstand und Kontaktbeschränkungen. Zudem müssen überall in der Gastronomie Hygienekonzepte vorliegen und die Auslastung ist zunächst auf 50 Prozent begrenzt. Weitere Lockerungen bleiben je nach Entwicklung der Infektionszahlen im Blick der Politik.

Zum Stufenplan des Landes Niedersachsen

Gemeinsam mit der Bundesregierung haben sich die Bundesländer gestern auf eine grundsätzliche Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni verständigt. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden.

Die Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus, die wir auch im Landkreis Harburg sehen, lassen diese Lockerungen zu. Klar ist aber auch, dass wir alle weiter gemeinschaftlich in der Pflicht sind, uns an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Nur wenn wir uns weiterhin rücksichtsvoll und umsichtig verhalten, können die Lockerungen Bestand haben und auch weitere Lockerungen vorgenommen werden. Denn Bund und Länder haben auch festgelegt, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss.

Zum Bund-Länder-Beschluss

Auch im Deutschen Bundestag halten wir uns an die Abstandsregelungen. Das hat nicht nur zur Folge, dass zahlreiche Sitze im Plenarsaal frei bleiben müssen. Auch die namentlichen Abstimmungen finden derzeit nicht im Plenarsaal, sondern in der Reichstagslobby statt, weil dort der Abstand besser garantiert werden kann. Darüber hinaus müssen die Kuppel und das Parlament auch weiter für den großen Besuchsverkehr geschlossen bleiben.

Ungeachtet dessen haben wir im Deutschen Bundestag in dieser Sitzungswoche erneut wichtige Maßnahmen rund um das Coronavirus verabschiedet. Für Studenten passen wir die Regelungen zum BAföG und für Eltern die Regelungen zum Elterngeld an. Weitere gute Nachrichten gibt es zudem aus dem Bundesgesundheitsministerium, das einen Schutzschirm über Zahnärzte, Heilmittelerbringer und die Einrichtungen des Müttergenesungswerks gespannt hat. Auch die Heilmittelerbringer sind durch die Corona-Pandemie stark betroffen. Mit dem Schutzschirm erhalten sie eine einmalige nicht-rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der Gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens. Die Umsetzung dieser Forderung, die mich auch aus dem Landkreis Harburg mehrfach erreicht hatte, ist ein wichtiges Zeichen an die Betroffenen.

Wie bereits angekündigt, wird das Anpassungsverfahren für die Diäten der Abgeordneten in diesem Jahr ausgesetzt. Weil die Löhne und Gehälter der Deutschen im vergangenen Jahr gestiegen sind, stünde zum 1. Juli auch eine Erhöhung der Diäten an. Dieses Anpassungsverfahren wurde 2014 auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission eingeführt. Es macht die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung transparent und nachvollziehbar und es hat sich bewährt. Der Bundestag hat nun entschieden, dass alle Abgeordneten auf die Erhöhung verzichten. Damit zeigen wir, dass wir in der größten Krise unseres Landes seit dem zweiten Weltkrieg zusammen stehen. Das Anpassungsverfahren ist aber kein Erhöhungsautomatismus, wie oft behauptet wird. In meiner Rede im Deutschen Bundestag habe ich deutlich gemacht, dass das Verfahren deshalb auch für 2021 in Kraft bleibt. Es bleibt dabei: So wie die Löhne sich entwickeln, entwickeln sich die Diäten. In guten und in schlechten Zeiten.

Zur Rede

Herzliche Grüße aus Berlin!

Ihr Michael Grosse-Brömer