Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Woche haben wir im Parlament ein einzigartiges Schauspiel erlebt. Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat die Ampel auf Drängen der FDP unsere Anträge zu ihrem sogenannten Sicherheitspaket nicht zur Abstimmung zugelassen und damit verhindert, dass wir über unsere Vorschläge im Plenum des Bundestages diskutieren dürfen. Die fast gleichlautenden Anträge der AfD hingegen ließ die Ampel zu. Dieses bemerkenswerte Demokratieverständnis offenbart das Chaos und die Panik, die inzwischen in der führungslosen Ampel herrschen. Einen Gesetzesentwurf, ohne die entsprechenden Anträge der Opposition zu debattieren und abzustimmen, hat es bisher im Bundestag noch nicht gegeben.
Ihr sogenanntes „Sicherheitspaket“ hat die Ampel ohnehin nach wochenlangem Streit deutlich abgeschwächt. Das dadurch zu einem „Mini-Päckchen“ geschrumpfte Sicherheitspaket lehnen wir ab. Zusätzliche Datenschutz-Hürden und Misstrauen gegen unsere Sicherheitsbehörden machen das Paket weitgehend wirkungslos im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Auch im Bereich Migration bleibt das Gesetzespaket unzureichend, um illegale Zuwanderung wirksam zu unterbinden. Wir erneuern unsere Forderung nach umfassenden Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen. Auch die geplanten Änderungen der Ampel im Waffenrecht sind bürokratisch und ineffektiv und tragen nicht zur Terrorabwehr bei. Wir fordern weiterhin eine echte Wende in der Migrationspolitik und wirksame Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit.
Ihr Michael Grosse-Brömer
Bundestagsabgeordneter für vier Tage
Vom 12. bis 15. Oktober 2024 fand im Deutschen Bundestag die Veranstaltung „Jugend und Parlament“ wieder statt. Über 300 junge Erwachsene aus dem gesamten Bundesgebiet, die von Mitgliedern des Bundestages nominiert wurden, durften in einem großangelegten Planspiel parlamentarische Verfahren nachstellen. Dabei übernahmen die Teilnehmer für vier Tage die Rollen von fiktiven Abgeordneten in fiktiven Fraktionen. Auch Ole Süße, der ursprünglich aus dem Landkreis Harburg kommt, hatte auf Einladung des Bundestagsabgeordneten, Michael Grosse-Brömer, die Möglichkeit, an dem Planspiel teilzunehmen.
Die jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 20 Jahren lernten dabei die Arbeit der Abgeordneten kennen – in Landesgruppen, Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen. Bei der abschließenden Debatte im Plenarsaal, die von Mitgliedern des realen Bundestagspräsidium geleitet wurde, traten die Rednerinnen und Redner aus allen Spielfraktionen an das Pult des Plenarsaals und versuchten, Mehrheiten für ihre politischen Anliegen zu gewinnen.
Meine Stellungnahme zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD
Eine Reihe von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bereitet derzeit einen Gruppenantrag mit dem Ziel der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei AfD vor. Auch mich erreichen in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder Anfragen und Schreiben aus dem Landkreis Harburg, in denen ich gebeten werde, mich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzusetzen.
Ohne Zweifel ist die AfD eine Partei, die die parlamentarische Demokratie verachtet und in Teilen offen rechtsextrem ist. Etliche Äußerungen von Funktionären der AfD halte ich für schier unerträglich. Allerdings bezweifle ich aus mehreren Gründen, dass sich das Problem mit der AfD über ein Parteiverbotsverfahren lösen lässt. Weder ist ein Parteiverbotsverfahren schnell zu beginnen, geschweige denn abzuschließen. Selbst, wenn ein solches Verfahren – vermutlich dann erst in einigen Jahren – Erfolg hätte, könnten die AfD-Funktionäre eine neue Partei unter anderem Namen gründen und wieder bei Wahlen antreten. In unserem Land sind die Hürden für ein Parteiverbot auch zurecht hoch. Schon einmal ist in Deutschland ein Verbotsverfahren gegen die NPD (nach vier Jahren Dauer) gescheitert und auch bei dieser Partei wird vermutlich niemand abstreiten, welche extremistische Haltung ihre Funktionäre vertreten. Es ist aber ein Trugschluss zu glauben, die Zustimmung zur AfD ließe sich „wegverbieten“.
Mit großer Mehrheit hat sich die CDU/CSU-Fraktion deshalb dazu entschieden, dem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht beizutreten. Die Unionsfraktion hält den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für politisch kontraproduktiv. Die politische Bekämpfung dieser Partei halte auch ich persönlich für die wirkungsvollere und auch langfristig nachhaltigere Strategie. Dazu brauchen wir in Deutschland zunächst wieder eine Politik, die für Akzeptanz und Zuversicht in der Bevölkerung sorgt. Hier ist derzeit vor allem die Ampel-Regierung auf Bundesebene in der Verantwortung. Denn seit Beginn ihrer Amtszeit haben sich die Zustimmungswerte der AfD mehr als verdoppelt. Die Ampel muss daher die bestehenden Probleme in unserem Land lösen und gleichzeitig auch die berechtigten Sorgen der Menschen ernst nehmen, damit der Anteil möglicher Protestwähler minimiert wird. Die AfD darf zudem nicht nur moralisch bekämpft, sondern sie muss auch inhaltlich gestellt werden, denn diese Partei hat keine ernsthaften Inhalte und Lösungen für die Probleme in unserem Land.
Wie der langjährige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, vor einigen Monaten sagte, kann die politische Auseinandersetzung nicht durch Parteiverbote umgangen werden. Die politische Bekämpfung der AfD ist aber möglich und sie kann deutlich besser vorangebracht werden, als dies in den vergangenen Monaten geschehen ist. Dieser Aufgabe stellen wir uns als Union und dieser Aufgabe stelle ich mich weiterhin als Abgeordneter des Deutschen Bundestages.
Gefährlicher Blindflug bei der Krankenhausreform
Am 17. Oktober hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Dazu erklärt der örtliche Abgeordnete Michael Grosse-Brömer: „Die Krankenhausreform der Ampel ist nichts anderes als ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird.
Die Reform der Ampel wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert. Uns als Opposition hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können wir als Union nicht zustimmen. Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten, bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.
Bei der Finanzierung macht sich die Bundesregierung ebenfalls einen schlanken Fuß. Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Auch sind bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen. Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich, sie werden Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten mit sich bringen. Deshalb konnte ich diesem schlechten Gesetz im Bundestag nicht zustimmen.“