Liebe Leserinnen und Leser,
erneut haben sich die Bundesländer gemeinsam mit der Bundesregierung per Videoschalte getroffen, um über die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beraten. Dabei wurde vereinbart, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. Gleichzeitig werden aber ab dem 8. März weitere Lockerungen ermöglicht. Bund und Länder haben sich bei ihren Beratungen dazu auf fünf Öffnungsschritte geeinigt, die sich überwiegend am Infektionsgeschehen orientieren.
Bekräftigt wurde auch, dass die Zahl der wöchentlichen Impfungen sich wie geplant verdoppeln soll. Ende März/Anfang April sollen Impfungen auch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und auch mobile Impfteams können dann parallel impfen. Auch regelmäßige Corona-Tests sollen zeitnah einen wichtigen Baustein darstellen, um mehr Normalität zu ermöglichen. Wie üblich, werden die grundsätzlichen Abstimmungen nun auf der Ebene der Bundesländer von den jeweiligen Landesregierungen umgesetzt.
Geben Sie auf sich Acht.
Ihr Michael Grosse-Brömer
MGB im Gespräch mit der „Entscheidung“
Zu einem Austausch mit der Redakteurin der „Entscheidung“, Maschal Huehner, traf sich Michael Grosse-Brömer in dieser Woche. Die „Entscheidung“ ist das offizielle Magazin der Jungen Union Deutschlands. Darin diskutiert die Junge Union über die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft. Worüber der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion mit der Redakteurin des Magazins gesprochen hat, können Sie in der nächsten Ausgabe der „Entscheidung“ nachlesen.
Zur Internetpräsenz der „Entscheidung“
Bundestag beschließt Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages noch einmal gestärkt.
Die Regelungen zur epidemischen Lage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden entfristet und gleichzeitig an einen Beschluss des Deutschen Bundestages geknüpft, der die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt. Der Bundestag muss also künftig durch eigenen Beschluss alle drei Monate das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen. Anderenfalls gilt die Feststellung als aufgehoben. Im Gesetz werden gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen präzisiert, indem festgeschrieben wird, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen nicht nur die Zahl der Infektionen, sondern auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Mit dem „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ wurden im Jahr 2020 gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienferienstätten finanziell unterstützt, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten waren.
2021 sind gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit und Familienferienstätten jedoch weiterhin mit erheblichen Einnahmeausfällen konfrontiert. Außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen können aktuell nicht durchgeführt werden; Gruppen- oder Klassenfahrten und Erholungsaufenthalte für Familien sind momentan nicht und bis auf Weiteres voraussichtlich nur in geringem Umfang möglich. Gleichzeitig laufen die Fixkosten für den Betrieb der Einrichtungen weiter. Aufgrund dieser fortgesetzten und für viele Häuser existenzbedrohenden Situation hat der Deutsche Bundestag am 11. Dezember 2020 mit dem Haushaltsgesetz 2021 beschlossen, weitere 100 Millionen Euro für ein „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ zur Verfügung zu stellen.