Liebe Leserinnen und Leser,
die letzte Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode ist vorbei. Zum Schluss haben wir weitere wichtige Gesetze verabschiedet, darunter auch das neue Klimaschutzgesetz. Jetzt beginnt die parlamentarische Sommerpause. Das bedeutet für mich viele Termine und zahlreiche Gespräche vor Ort im Landkreis Harburg. Dass die so niedrigen Corona-Zahlen auch wieder Präsenztermine möglich machen, freut mich dabei besonders. Trotz der niedrigen Zahlen und der erfolgreichen Impfkampagne ist es wichtig, weiterhin achtsam zu sein. Anfang September wird der 19. Deutsche Bundestag dann noch ein letztes Mal zusammenkommen, bevor am 26. September die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen neuen Bundestag wählen. Auf den anstehenden Wahlkampf im Landkreis Harburg und die damit verbundenen vielen Begegnungen, Diskussionen und Gespräche freue ich mich schon. Doch bis es soweit ist, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien erst einmal weiterhin Gesundheit und vor allem einen schönen, sonnigen und vor allem erholsamen Sommer.
Geben Sie auf sich Acht.
Ihr Michael Grosse-Brömer
Interview mit Phoenix
Unter anderem über das Instrument der Kanzlerbefragung im Deutschen Bundestag sprach Michael Grosse-Brömer in dieser Woche mit dem Fernsehsender Phoenix. Im Phoenix Bundestagsgespräch mit seiner Geschäftsführerkollegin von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, machte Grosse-Brömer dabei deutlich, dass die durch die Große Koalition eingeführte Kanzlerinbefragung eine Bereicherung des Parlamentarismus sei.
Den Vorwurf, die Zeit für die Fragestellung sei zu knapp bemessen, ordnete der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion entsprechend ein: „Wer es nicht schafft in einer Minute eine Frage zu stellen, hat eher selbst ein Problem“, verdeutlichte Michael Grosse-Brömer. Ebenfalls Thema im Interview war auch die Forderung nach einer Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers. Wie Michael Grosse-Brömer zu diesem Vorschlag steht, sehen Sie im Interview.
CDU und CSU präsentieren Regierungsprogramm für die Bundestagswahl 2021
In dieser Woche haben CDU und CSU ihr gemeinsames Regierungsprogramm für die Bundestagswahl 2021 präsentiert. „Das Versprechen von CDU und CSU: Wir geben Sicherheit und Zusammenhalt im Wandel. Wir wollen ein modernes Deutschland, das zusammenhält und allen Menschen, die bei uns leben, Sicherheit gibt“, betonte der CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidat, Ministerpräsident Armin Laschet auf der Pressekonferenz mit CSU-Chef Markus Söder.
Die Union werde dafür sorgen, dass Deutschland nach der Pandemie mit einem Modernisierungsjahrzehnt durchstarten kann: mit Wachstum und wirtschaftlicher Stärke, mit guten und sicheren Arbeitsplätzen, mit einem wirksamen und innovativen Klimaschutz, mit einer modernen Verwaltung und mit einem konsequenten Eintreten für einen starken Rechtsstaat. Darüber hinaus werde er und die Union mit ganzer Kraft dafür arbeiten, dass Deutschland eine klimaneutrale Industrienation wird, die Wirtschaft, Ökologie und soziale Sicherheit miteinander verbindet, so Laschet. An der Sitzung, in der CDU und CSU das gemeinsame Regierungsprogramm einstimmig beschlossen haben, nahm auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Michael Grosse-Brömer, teil.
Zum Regierungsprogramm von CDU und CSU
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Seit mehr als einem Jahr legt die Pandemie das kulturelle Leben lahm. Um Kulturveranstaltern eine Perspektive zu geben, hilft der Bund mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beim kulturellen Neustart. Mittel von 2,5 Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Erste Veranstaltungen können jetzt registriert werden.
Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Die Registrierung von Veranstaltungen für die Wirtschaftlichkeitshilfe ist seit dem 15.06.2021 möglich. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.