CDU

Brief aus Berlin Nr. 284 (064/18)

Foto: Tobias Koch
11. 11.16
Foto: Tobias Koch

Liebe Leserinnen und Leser!

Alle Welt berichtet ausführlich über den Ausgang der Präsidentschaftswahlen in den USA. Die ersten Stellungsnahmen klingen recht panisch. Sicher sind jedoch aktuell nur zwei Dinge. Erstens hatten die Amerikaner eine schwierige Wahl zu treffen, für die sie dann wohl auch ihre Gründe hatten. Zweitens gilt es nun, die ersten 100 Tage des republikanischen US-Präsidenten in spe abzuwarten. Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika verbindet eine tiefe Freundschaft. Ein einziger Präsident wird diese wohl kaum dauerhaft beenden. Bevor wir also in Panik und Hysterie verfallen, sollten wir Herrn Trump wie alle anderen Politiker an ihren Taten messen, und nicht an unseren Befürchtungen.

Herzlichst,

Ihr Michael Grosse-Brömer

Schwierige ethische Fragen

In dieser Woche haben die Abgeordneten im Deutschen Bundestag über Anpassungen des Arzneimittelgesetztes (AMG) beraten. Dabei ging es um die Regulierung der gruppennützigen Forschung an schwerstkranken Menschen. Ziel dieser Studien ist die Erforschung von Therapiemaßnahmen, um Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer künftig besser behandeln zu können. Die Abgeordneten stimmten dabei über drei Änderungsanträge ab, die eine besonders ethische Frage aufwarfen. Im Detail ging es nämlich um Erwachsene, die wegen ihrer Krankheit nicht mehr glaubhaft mitteilen können, ob sie weiterhin an solch einer Studie teilnehmen wollen oder nicht. Vor dem Hintergrund der Medikamentenabgabe besonders problematisch: wie geht man mit Entscheidungen um, die Menschen vor dem Ausbruch einer schweren Krankheit bereits getroffen haben? Kann ein gesunder Mensch die Reichweite und das Wesen seiner Entscheidung überhaupt richtig einschätzen, ohne die Krankheit je selbst erfahren zu haben? Besonders kontrovers ist deshalb die frühzeitige Einwilligung zur Teilnahme an der sogenannten gruppennützigen Forschung. Denn im Unterschied zur eigennützigen Forschung wird der Betroffene hier eher keinen eigenen Nutzen aus der Studie ziehen können. Profitierende sind bei den Medikationsstudien vor allem die (Krankheits-)Gruppen, denen die Erkrankten selbst angehören (z.B. Demenzkranke u.ä.). Wir als Union haben dieses Thema sehr intensiv beraten. Die Entscheidung war trotzdem nicht einfach. Selbstbestimmung, Menschenwürde und Nächstenliebe sind höchstpersönliche Konzepte, die lediglich jeder von uns für sich selbst definieren kann. Die Abgeordneten mussten sich zwischen unterschiedlichen Ausgestaltungen der Änderungen entscheiden. Eine Gruppe von Abgeordneten um Uwe Schummer (CDU) forderte ein grundsätzliches Verbot der gruppennützigen Forschung. Der Änderungsantrag dem ich mich angeschlossen habe und letztlich mehrheitlich beschlossen wurde, sah ebenfalls ein Verbot der fremdnützigen Forschung vor. Allerdings sollte hier im engsten rechtlichen Rahmens gruppennützige Forschung zulässig sein. Dazu musste der Patient ärztlich aufgeklärt werden, in seiner Verfügung die Teilnahme explizit wünschen und der gesetzliche Betreuer im Krankheitsfall in die Teilnahme einwilligen. Ein letzter Antrag um die Abgeordneten Dittmar und Mattheis (SPD) beabsichtigte, gruppennützige Forschung ohne ärztliche Aufklärung zu erlauben. Die überfraktionellen Koalitionen bei der Beratung beweisen einmal mehr, dass der Parlamentarismus und Deutschland besser funktioniert als in vielen anderen Ländern.

Reform des Wahlrechts

Das aktuelle Wahlrecht beruht auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und könnte dafür sorgen, dass das Parlament nach der nächsten Wahl Arbeitsplatz für mehr als 700 Abgeordnete sein könnte. Schuld sind die Überhangmandate, die ursprünglich eine bessere Abbildung des Wählerwillens bezwecken sollen. Eine weitere Vergrößerung sollte aber unbedingt vermieden werden. Mit 700 Abgeordneten und mehr würde die Effizienz leiden und die Kosten für unsere Demokratie steigen. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir einen Versuch unternommen, um diesen Trend aufzuhalten. Bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag konnten jedoch schon vier Überhangmandate zu 28 Ausgleichsmandaten führen. Die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag wären gut beraten gewesen wie die CDU/CSU, bereits den ersten Vorschlag des Bundestagspräsidenten zur Reformierung des Wahlrechts anzunehmen. Nach wie vor sind wir zu konstruktiven Gesprächen mit den anderen Fraktionen bereit. Denn mit 630 Abgeordneten ist das Parlament zwar handlungsfähig aber auch groß genug.

Verbot von Kinderehen

Bereits auf der Klausurtagung des Unionsvorstandes Anfang September konnte der Beschluss gefasst werden, Kinderehen in Deutschland zu verbieten. Damit senden wir das unmissverständliche Signal, dass wir einen besseren Schutz von Minderjährigen wollen. Vor allem aber verdeutlichen wir klipp und klar, dass wir Kinderehen in Deutschland nicht dulden. Ehen, die unter Verstoß gegen das Kindeswohl oder unter Zwang oder jedweder Unterdrückung der Frau zustande gekommen sind, können von der deutschen Rechtsordnung nicht akzeptiert werden. Die Rechts- und Familienpolitiker sind dazu bereits in intensiven Gesprächen mit dem Bundesjustizministerium. Für die Union gibt es keine Zweifel, dass bei der Frage des Verbots von Kinderehen keine Härtefallregelung geben darf. Wir erwarten nun von Bundesjustizminister Maas, dass er zügig einen Gesetzentwurf vorlegt. Von Seiten der Unionsfraktion wollen wir noch in diesem Jahr zu einer gesetzlichen Regelung kommen. Denn: Kinder gehören auf die Schulbank und nicht vor den Traualtar.

Deutscher Bildungsbericht

In dieser Sitzungswoche wurden den Parlamentariern im Deutschen Bundestag die Ergebnisse des nunmehr sechsten Nationalen Bildungsberichts vorgestellt. Seit 2005 ist Bildungspolitik zentrales Anliegen der unionsgeführten Bundesregierung. Die Ergebnisse können sich sehen lassen.

Unsere Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft liegen alleine im Jahr 2014 bei mehr als 265 Milliarden Euro (257 Milliarden Euro in 2013). Zeitgleich wird auch deutlich, dass die Maßnahmen wirken. Denn 2014 konnten mit 41% bereits zehn Prozent mehr Schulabgänger die allgemeine Hochschulreife erreichen, als noch im Jahr 2006 (29,6%). Damit bleibt Bildung als Schlüssel für sozialen Aufstieg, funktionierende Integration und den Wettbewerbsstandort Deutschland bestehen. Denn auch bei Migranten verdeutlicht der Bericht, dass sich der durchschnittliche Bildungsstandard kontinuierlich verbessert. Besonders deutlich wird ebenfalls, dass die Bildungspolitik der Union sowohl auf Landes– als auch auf Bundesebene hält, was sie verspricht. Denn wir verzichten auf Schulexperimente mit unserem Nachwuchs. Wir stehen für Kontinuität und stetige Förderung Bildungspolitik. Denn die Investitionen von heute sichern den Wohlstand von morgen.

Terminauswahl

14.-15.11.2016
Klausurtagung des Geschäftsführenden Vorstands in Brüssel.

17.11.2016
Gänseessen mit Referat vor Vertretern des Wirtschaftsrates Niedersachsen in Buchholz.

18.-19.11.2016
Bezirksklausurtagung der CDU Nordostniedersachen in Gerdehaus.

22.11.2016
Empfang anlässlich der Verabschiedung von DEHOGA-Präsident Ernst Fischer in Berlin.

24.11.2016
Herbstempfang der NOZ-Medien in Berlin.