CDU

Aktuelles

26. 03.21

Brief aus Berlin – Ausgabe 74

Liebe Leserinnen und Leser, wir befinden uns in einer Phase, in der die Zahl der Corona-Infektionen wieder beunruhigend ansteigt. Die dritte Welle ist leider längst da. Das liegt vor allem an den ansteckenderen Mutationen des Virus. Auch wenn also der Wunsch, wieder zur Normalität zurückzukehren, zutiefst verständlich ist und auch von mir geteilt wird, können wir noch keine Entwarnung geben. Große Lockerungen zum falschen Zeitpunkt würden die Pandemie leider immer

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05. 03.21

Brief aus Berlin – Ausgabe 73

Liebe Leserinnen und Leser, erneut haben sich die Bundesländer gemeinsam mit der Bundesregierung per Videoschalte getroffen, um über die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beraten. Dabei wurde vereinbart, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. Gleichzeitig werden aber ab dem 8. März weitere Lockerungen ermöglicht. Bund und Länder haben sich bei ihren Beratungen dazu auf fünf Öffnungsschritte geeinigt, die sich

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26. 02.21

Brief aus Berlin – Ausgabe 72

Liebe Leserinnen und Leser, nachdem die Zahl der Corona-Infizierten im Vergleich zu den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen ist, erleben wir derzeit eher eine Stagnation der Zahlen. Das liegt wohl an den Mutationen des Virus, die deutlich ansteckender sind. Bei allen nachvollziehbaren Wünschen nach Lockerungen und Öffnungen verdeutlicht uns das, dass wir weiterhin sehr vorsichtig sein müssen. Es bleibt nach wie vor in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, wie sie auf

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17. 02.21

Neustarthilfe für Soloselbständige

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Höhe der Neustarthilfe: Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis

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