CDU

Mein Brief aus Berlin (Nr. 298)

Fotograf: Tobias Koch img
30. 06.17
Fotograf: Tobias Koch

G20 und die vernetzte Welt

Am 7. und 8. Juli 2017 treffen sich die Staats- und Regierungschefs der weltweit bedeutendsten Industrie- und Schwellenländer in Hamburg. In diesem Jahr gelten besondere Bedingungen. Terrorismus, Klimawandel, Protektionismus zeigen, wir brauchen G20 dringender denn je, um zusammen effektiver die Probleme angehen zu können.

Ziel des Treffens ist die Sicherstellung eines starken, nachhaltigen und ausgewogenen Wachstums der Weltwirtschaft. Die Ergebnisse gründen sich auf das erste G20 Treffen 2008/2009 bei Bewältigung der Weltwirtschaftskrise. Dort wurde unter Beweis gestellt, gemeinsames Handeln kann die Auswirkungen solcher Krisen lindern. Damals wie heute gilt daher, stabile Finanzmärkte sind für eine internationale funktionierende Wirtschaft die Voraussetzung. Es gilt die Finanzreformagenda weiter umzusetzen. Wirtschaftliche Entwicklung und Nachhaltigkeit gehen Hand in Hand. Dafür hat G20 das richtige Format, um nachhaltige Entwicklung auch bei der Agenda 2030 voran zu treiben und über nationale Umsetzungsstrategien zu berichten. Bei all den Herausforderungen sticht die Bedeutung von Vernetzung und Zusammenarbeit heraus. So stellt unsere Kanzlerin Merkel den diesjährigen G20 Gipfel unter das Motto: Eine vernetzte Welt gestalten. Dazu sind sowohl nachhaltiges Handeln, als auch die Übernahme von Eigenverantwortung für das Handeln der Staaten die Grundpfeiler. Vorrausetzung sind technische Standards. 1995 waren erst 4% der Menschen weltweit mit dem Internet verbunden. Bereits heute sind 40% digital vernetzt. Die Union hat in dieser Wahlperiode viel unternommen, um die digitale Revolution des Lebens und Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu vollziehen. Es gibt wenige Themen die so deutlich wie Digitalisierung und Klimaschutz aufzeigen, wie wichtig Vernetzung und Zusammenarbeit sind. Nachdem sich die USA der Unterstützung zum Klimaabkommen von Paris verweigert hat, ist es für die anderen teilnehmenden Staaten umso bedeutsamer, die Ziele umzusetzen. Es gilt, entschlossen die Klimaverhandlungen bei G20 so zu führen, dass sie dem Inhalt des Klimaabkommens dienen. Weiterhin werden sich die Staats- und Regierungschefs international brisanten Themen, wie der Stärkung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen annehmen. Im Einzelnen bezieht sich dies auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Integration der jungen Generation in den Arbeitsmarkt. Weiterhin drängt die Bundesregierung auf die Öffnung der Märkte für Wachstum und Beschäftigung. Stabilität und Zukunftsorientierung sind da besonders wichtig. Denn sie sind die Voraussetzung für Wachstum, Wohlstand, Arbeitsplätze sowie die Reduzierung von Armut.

Die Herausforderung für alle beteiligten Akteure am G20-Gipfel ist groß. Sowohl die Kanzlerin, als auch MGB appellieren an die Linksradikalen und Chaoten, die bereits jetzt teils gewaltsam protestieren. Proteste sind in einer Demokratie legitim, sofern sie friedlich ablaufen.

 

SPD kämpft mit allen Mitteln

In der letzten Sitzungswoche hat der Bundestag auf Antrag der SPD, Grünen und Linken das Thema „Ehe für alle“ mehrheitlich auf die Tagesordnung gesetzt. Die Unionsfraktion wollte eine Abstimmung dazu erst in der kommenden Wahlperiode. Insofern sehen wir dies als Vertrauensbruch der SPD aus Wahlkampfgründen. Ich habe gegen die sogenannte „Ehe für alle“ gestimmt und habe dazu folgende persönliche Erklärung abgegeben: „Meiner Ansicht nach ist die Ehe die enge Verbindung zwischen Mann und Frau, wie es auch das BVerfG festgestellt hat.

Ich bin gleichzeitig der Überzeugung, dass auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Dazu zählen Liebe, Fürsorge sowie Verantwortung füreinander. Jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen lehne ich ab. Neben der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes wurden in den vergangenen Jahren auch zahlreiche weitere Regelungen getroffen, um noch bestehende Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu beenden. So z.B. im Erbschafts- und Gewerbesteuer-, Beamten-, und Adoptionsrecht. Diese Gleichstellungsschritte habe ich stets unterstützt, um schrittweise noch vorhandene Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden.

Zu dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf sind allerdings noch zahlreiche Fragen offen, die in Ruhe geklärt werden müssen. So geht aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für eine Öffnung der Ehe für gleichgestellte Paare eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1) erforderlich ist. Diese Ansicht hat auch das Bundesministerium der Justiz vertreten. Geklärt werden müssen auch die Fragen des Adoptionsrechts, die eine solche Öffnung aufwirft. Es ist in mehrfacher Hinsicht verantwortungslos, dass SPD, Linke, und Grüne zu diesem Thema jetzt eine Entscheidung erzwingen. Den von diesen Fraktionen überstürzt zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurf lehne ich deshalb ab.“

 

Raser entkommen keiner Strafe mehr

Um für die innere Sicherheit der Bürger zu sorgen, verabschiedeten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der aktuellen Sitzungswoche die Änderung im Strafgesetzbuch zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr. Allein im ersten Drittel des Jahres 2017 sind deutschlandweit 867 Menschen bei Verkehrsdelikten gestorben. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr beträgt nochmals 105.622. Aus diesem Grund gilt, eine Steigerung dieser Opferzahlen zu verhindern.

In der Vergangenheit wurden Teilnehmer solcher Beschleunigungsrennen in der Regel mit einem Bußgeld von 400 € und Fahrverbot belegt. Die Veranstalter mit einem Bußgeld in Höhe von 500 €. Doch zu nachhaltigen Folgen kam es bei der bisherigen Gesetzeslage nicht. Daher soll künftig auf die Teilnehmer und Veranstalter solcher Autorennen eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren zukommen. Sofern es bei unbeteiligten Passanten zu körperlichen Schäden kommt, erwartet die Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Bei Todesfall verdoppelt sich der Freiheitsentzug auf bis zu 10 Jahren. Mit dem Gesetz erfassen wir fortan auch das Problem der „Einzelraser“, die das Leben anderer Verkehrsteilnehmer maßgeblich riskieren.

 

Terminauswahl

01.07.2017

Teilnahme an der Trauerfeier zu Ehren Helmut Kohls im Dom zu Speyer

02. und 03.07.2017

Gemeinsame Sitzung von CDU und CSU zum Regierungsprogramm in Berlin

13.07.2017

zu Besuch bei der Kreissenioren Union in Nenndorf

13.07.2017

„Neue Kartoffel und Politik“ in Seevetal

20.07.2017

Sommerfest des Vereins „Senioren miteinanderin Stelle