CDU

22. 09.20

Förderprogramm soll Ehrenamt stärken

Förderung von bis zu 100.000€ je Förderprojekt möglich Mit dem Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) gemeinnützige Organisationen. Durch die Corona-Pandemie wurden auch diese Einrichtungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Der Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Harburg, Michael Grosse-Brömer, ruft Vereine und gemeinnützige Organisationen aus dem Landkreis Harburg auf, sich zu bewerben. Insbesondere in den ersten Monaten der Pandemie stellte sich die

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22. 08.20

WahlkreisKurier Nr. 38

Liebe Leserinnen und Leser, die sitzungsfreie Zeit im Sommer nutze ich nicht nur für den jährlichen Familienurlaub sondern auch dazu, mich mit einer Vielzahl an Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis auszutauschen. Diese Bürgernähe ist mir persönlich sehr wichtig und in den aktuellen Corona-Zeiten zeigt sich, wie wichtig den Menschen vor Ort ein Abgeordneter ist, der ansprechbar und erreichbar ist. Bereits während des Lockdowns wurde diese Bedürfnis durch eine Vielzahl

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14. 11.19

Millionenförderung für Kunststätte Bossard in A...

Michael Grosse-Brömer besorgt kräftige Finanzspritze für die Kunststätte Bossard „Der Bund ist bereit, die Kunststätte Bossard mit insgesamt 5,38 Millionen Euro zu fördern“, das teilt der Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Harburg, Michael Grosse-Brömer, mit. Die Mittel für das Projekt wurden in Berlin vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewilligt. Grosse-Brömer hatte sich in mehreren Verhandlungen in Berlin für eine Berücksichtigung der Kunststätte Bossard im Bundeshaushalt stark gemacht. In enger Absprache mit

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27. 07.19

WahlkreisKurier Nr. 37

Liebe Leserinnen und Leser, nach einer erfolgreichen öffentlichen Veranstaltung in Itzenbüttel (siehe unten), habe ich mich am Dienstag-abend noch auf den Weg nach Berlin gemacht. Der Bundespräsident hatte zu einer Sondersitzung des Bundestages eingeladen. Nachdem die neue Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer durch den Stellvertreter des Bundespräsidenten, Bundesratspräsident Michael Müller, ernannt wurde, war zeitnah die Vereidigung vor dem Bundestag notwendig. So sieht es Artikel 64 des Grundgesetzes vor. Da zur Zeit aber

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